04. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbstständig Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unsere Firma verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer

die Transportkosten trägt.

„Diese Seite verwendet Cookies“

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.

Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Ohne Zustimmung der Cookies "ALLE ERLAUBEN" können Sie einige Funktionen der Seite nicht nutzen.

Einstellungen