07. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1 Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Bei beschädigter Verpackung muss der Inhalt sofort auf Beschädigung überprüft werden. Reklamationen sind uns spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich bekannt zu geben, sie berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Wir behalten uns das Nachbesserungsrecht vor; nur wenn dieses durch uns nicht möglich ist, darf nach Abstimmung ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungspflichten sind ausgeschl., wenn wir nicht fristgerecht informiert und um Nachbesserung gebeten wurden. Ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Waren, sowie vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadenverursachung. Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistung durch den Käufer wird ausgeschlossen, sofern diese Mängel beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Bei gelieferter Ware sind die Kosten für die Rücksendung vom Auftraggeber zu tragen. Wird die gelieferte Ware im verschlechterten Zustand zurückgegeben, muss der Auftraggeber ggf. den Wertverlust leisten. TomFe-PC gewährleistet für eine Dauer der Gewährleistung des Herstellers der Objekte, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschl. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleiß- teile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

7.2 TomFe-PC weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoft- und Hardware so herzustellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Auch die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Soft- und Hardware kann nicht zugesichert werden. Daher übernimmt TomFe-PC keinerlei Gewähr bei einer Installation, Deinstallation, Konfiguration, Einstellung, eines Updates oder Patch. Kommt es zum Datenverlust, Programmstillstand, Fehlfunktionen oder sogar zur Beeinträchtigung der Systemstabilität bis hin zum Systemstillstand haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Das gleiche gilt auch für Schäden und Folgeschäden durch die Nutzung der Soft- und Hardware durch den Kunden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder Daten sowie jeglichen anderen finanziellen Verlust. Keine Gewähr auf Material o. Leistungen übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, und hätte der Auftraggeber dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er TomFe-PC alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch die unberechtigte Rüge entstanden ist. Wird die Leistung beim Auftraggeber erbracht, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Ausführung der Arbeiten reibungslos verlaufen kann. Insbesondere hat er alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

7.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Firma TomFe-PC oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten oder unzureichender Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Für Datenverlust oder Fehlfunktionen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten (z.B. Hacker, Viren) verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

7.4 Sollte TomFe-PC Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewähr -leistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber TomFe-PC kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung.

In diesem Falle leitet TomFe-PC die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.

7.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.

7.6 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung

i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem dreimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Dies gilt nicht für EDV Dienstleistungen an Funktionen der EDV Geräte, die durch Kundennutzung oder Dritte negativ beeinflusst oder deaktiviert werden können. Mit Ausgleich der Rechnung gilt der

7.7 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

7.8 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefer – und Leistungsgegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir

nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen (Backups) seine Daten zu sichern. Bei Reparaturen im Werkstattbereich ist das Gerät zum Zeitwert versichert. Wir können bei neu erworbenen Komponenten keine Garantie auf die Lauffähigkeit und Kompatibilität in Ihrem System übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Ebenso wird jegliche Haftung auf Kompatibilität und fehlerfreier Funktion für Softwareinstallationen auf Betriebssystemen des Käufers und damit zusammenhängenden, herstellerbezogenen Kompatibilitätsproblemen und/oder Fehler(Bugs), sowie Updates jeglicher Art während oder nach der

Installation dieser installierten Software ausgeschlossen. Diesbezüglich

besteht kein Anspruch auf kostenlose Serviceleistung. Es wird ausdrücklich

auf den herstellerbezogenen Support hingewiesen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- bzw. Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. Für erbrachte Leistungen wird 7 Tage nach Erledigung des Auftrages Garantieanspruch zur Entstörung des Problems gewährt. Sollte in dieser Zeit ein Fehler auftreten, der auf die vorherige

Entstörung zurückzuführen ist, dann fällt dieser in die Reklamation und wird unverzüglich behoben. Es entstehen keine Mehrkosten. Garantieansprüche auf verwendetes Material, z.B. Neuanschaffung von Optionen, werden über einen entsprechenden Händler abgewickelt.

7.9 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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