12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

12.1 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird der Hauptsitz der Firma TomFe-PC vereinbart.

12.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Hannover vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

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