AGB Teil 8 - 13

VIII

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

8.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.


VIIII

9. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

X

10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

XI

11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

XII

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird der Hauptsitz der Firma TomFe-PC vereinbart.

12.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Hannover vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

XIII

13. Montage
13.1 Im Falle von Aufträgen für Montagearbeiten ist die Firma TomFe-PC berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, falls dies als notwendig erscheint. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen. Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass die Montagestellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden gesondert in Rechnung gestellt.











AGB Teil 7
AGB Teil 14 - 17

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