AGB Teil 5 + 6

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5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung von TomFe-PC und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von TomFe-PC veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung/Siegel ist ausgeschlossen. Kein Umtauschrecht bei Sonderanfertigungen, speziellen auf Käufernutzung ausgelegten und angefertigten Geräten. Anfertigungen nach Angeboten auf Anfrage von Käufern sind Sonderanfertigungen nach Vorgabe.

5.2 Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software und bestimmten Artikeln grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Orig.-verpackung/Siegel, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Org. -Verpackungen sind alle Verpackungen von TomFe-PC und ihrer Zulieferanten.







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6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentl. Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.




























AGB Teil 3 + 4
AGB Teil 7

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